Pflichtangaben auf Rechnungen - Notwendige Angaben für Rechnungen im Überblick

Notwendige Angaben für Rechnungen im Überblick:

Rechnungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern müssen folgende Angaben aufweisen

  1. vollständigen Namen sowie Anschrift des Rechnungsstellers,
  2. vollständigen Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde),
  3. Rechnungsdatum
  4. Steuernummer des Rechnungsstellers alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  5. fortlaufende Rechnungsnummer
  6. die Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung (nachvollziehbare Beschreibung für das Finanzamt)
  7. der Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistungserbringung
  8. eventuelle Nachlässe (Skonti, Rabatte etc.)
  9. die Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweilig gültigen Steuersatz (in %) sowie die anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
  •  Bei Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gesondert ausweisen

Kleinbetragsrechnungen:

Wenn die Rechnungssumme brutto bis 150 Euro beträgt (seit Anfang 2007), sind  nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) weniger ausführliche Angaben notwendig. Es muss die Mehrwertsteuer nicht extra herausgerechnet, sondern nur der geltende Steuersatz ausgewiesen werden: z.B.: „Der  Rechnungsbetrag enthält 19 % MwSt.“

Diese Angaben müssen auf Rechnungen über Kleinbeträge stehen:

  1. vollständige Name und die Anschrift des Ausstellers,
  2. Rechnungsdatum,
  3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der berechneten Dienstleistung,
  4. Bruttobetrag
  5. Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer (z.B. 7%)

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