Notwendige Angaben für Rechnungen im Überblick:
Rechnungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern müssen folgende Angaben aufweisen
- vollständigen Namen sowie Anschrift des Rechnungsstellers,
- vollständigen Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde),
- Rechnungsdatum
- Steuernummer des Rechnungsstellers alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- fortlaufende Rechnungsnummer
- die Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung (nachvollziehbare Beschreibung für das Finanzamt)
- der Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistungserbringung
- eventuelle Nachlässe (Skonti, Rabatte etc.)
- die Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweilig gültigen Steuersatz (in %) sowie die anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
- Bei Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gesondert ausweisen
Kleinbetragsrechnungen:
Wenn die Rechnungssumme brutto bis 150 Euro beträgt (seit Anfang 2007), sind nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) weniger ausführliche Angaben notwendig. Es muss die Mehrwertsteuer nicht extra herausgerechnet, sondern nur der geltende Steuersatz ausgewiesen werden: z.B.: „Der Rechnungsbetrag enthält 19 % MwSt.“
Diese Angaben müssen auf Rechnungen über Kleinbeträge stehen:
- vollständige Name und die Anschrift des Ausstellers,
- Rechnungsdatum,
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der berechneten Dienstleistung,
- Bruttobetrag
- Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer (z.B. 7%)
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